Fachbereich Unico

Fachbereich UNICO

Der Fachbereich UNICO richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit psychischen Erkrankungen, seelischen Beeinträchtigungen und/oder Abhängigkeitserkrankungen, insbesondere wenn zusätzlich körperliche Begleiterkrankungen (Komorbiditäten) vorliegen *.

 

In diesem spezialisierten Bereich bieten wir eine vollstationäre Versorgung, die sowohl die pflegerischen als auch die psychosozialen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt. Unser multiprofessionelles Team arbeitet eng zusammen, um eine individuell abgestimmte Betreuung und Pflege zu gewährleisten.

 

Ziel ist es, den Bewohnerinnen und Bewohnern Stabilität, Struktur und Sicherheit im Alltag zu geben, ihre vorhandenen Fähigkeiten zu fördern und ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.

 

 

Betreuungskonzept

 

Der Fachbereich UNICO ist als Wohnpflegebereich konzipiert und verbindet pflegerische Versorgung mit einer fördernden Tagesstruktur. Neben der Pflege stehen daher besonders die soziale Betreuung und die aktive Gestaltung des Alltags im Mittelpunkt. Damit stellt UNICO eine Alternative zum klassischen Pflegebereich dar.
 

Unsere Arbeit orientiert sich am Normalisierungsprinzip. Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch – auch mit einer Behinderung – aktiv am Alltag teilnehmen kann und sollte. Dies stärkt Selbstbestimmung und trägt zu einem möglichst selbstständigen Leben bei.

Ein wertschätzendes, offenes Umfeld bildet die Grundlage unserer Arbeit. Kommunikation, Beziehungsgestaltung und die Aktivierung vorhandener Ressourcen stehen dabei im Mittelpunkt.
 

Pflege- und Betreuungsmaßnahmen werden gemeinsam mit den Bewohnerinnen und den Bewohnern sowie allen an der Versorgung Beteiligten geplant und umgesetzt. Durch unser Bezugspflege- bzw. Bezugsbetreuersystem entstehen vertrauensvolle und stabile Beziehungen zwischen Bewohnenden und Mitarbeitenden.

 

Im Rahmen der Tagesstruktur fördern wir insbesondere:

  • Selbstbestimmung und Selbstwahrnehmung
  • Selbstpflegefähigkeit
  • Kommunikation und soziale Beziehungen
  • Krisen- und Konfliktbewältigung
  • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Fein- und Grobmotorik
  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Akzeptanz der eigenen Situation
  • Sinnvolle Freizeitgestaltung
  • Gesundheitsfördernde Verhaltensweisen

 

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner, den wir in unserer Einrichtung aufnehmen, wird mit allen Facetten seiner Persönlichkeit willkommen geheißen.

 

* Basiert auf Hessischem Rahmenkonzept vom 07.04.2021

Zugangskriterien

 

Der Pflege- und Betreuungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohnern ist häufig geprägt durch:

  • eingeschränkte Alltagskompetenz
  • Hinlauftendenz und Desorientierung
  • psychomotorische Unruhe oder Verlangsamung
  • Störungen des Tag-Nacht-Rhythmus
  • Selbst- oder Fremdgefährdung
  • Beeinträchtigungen der Wahrnehmung, des Gedächtnisses oder des Urteilsvermögens
  • Schwierigkeiten in der Beziehungsgestaltung
  • Antriebslosigkeit oder Verwahrlosungstendenzen
  • herausforderndes oder aggressives Verhalten

Zu den häufigen Krankheitsbildern im Fachbereich UNICO gehören beispielsweise:

  • Schizophrenie sowie schizotype und wahnhafte Störungen
  • Affektive Störungen (z. B. Depressionen oder bipolare Störungen)
  • Schwere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • Langfristige psychische Störungen durch psychotrope Substanzen
  • Phobien oder Zwangsstörungen
  • eingeschränkte Krankheitseinsicht und reduzierte Selbstpflegefähigkeiten

 

Die Aufnahme von Personen in den Fachbereich Unico wird stets individuell beraten und vom Kostenträger im Einzelfall geprüft. 


Voraussetzung hierfür sind nach den Vorgaben der Kostenträger: 

  • mindestens Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • zusätzlich eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in Modul 2 oder 3 mit mindestens 15 gewichteten Punkten laut Gutachten des Medizinischen Dienstes

Im Fachbereich UNICO stehen insgesamt 38 Plätze zur Verfügung.
Davon befinden sich 10 Plätze in einem beschützten Wohnbereich. In diesem Bereich werden Bewohner aufgenommen, die krankheitsbedingt selbst- und/oder fremdgefährdendes Verhalten zeigen.

Voraussetzung hierfür ist ein Unterbringungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts.

Leistungsentgelt

 

Das Entgelt für unsere Pflegesätze setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Pflegebedingte Aufwendungen
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Hilfe zur Gestaltung des Tages
  • Investitionskosten
  • Ausbildungsumlage

 

Unsere aktuellen Pflegesätze finden Sie in den folgenden Dokumenten:

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